Gesuchte Person: Wolf, Djamila Svenja

Anzeige-Nr. 11522
Eingangsdatum: 17.02.2009

Ich suche meine Schwester. Als meine Mutter, Andrea Schwalm geb. Wolf, Djamila im Krankenhaus in Hoyerswerda zur Welt brachte, war das Jugendamt und die Abteilung „Inneres“ schon vor Ort und drängten meine Mutter zur Adoptionsfreigabe. Sie weigerte sich. Djamila wurde durch meine Mutter in die Wochenkrippe gebracht, da sie in Schichten im Kraftwerk gearbeitet hat. Immer wieder kam das Jugendamt zu ihr und warf meiner Mutter Vernachlässigung und Unterernährung von Djamila vor. Zu diesen Besuchen des Jugendamtes holte sich meine Mutter immer Zeugen (Nachbarn, Freunde, Kollegen). Die Krippenerzieherinnen konnten die Vorwürfe des Jugendamtes nicht bestätigen.
Als meine Mutter ihre Tochter im Oktober/ November 1977 aus der Krippe abholen wollte, war sie nicht mehr da. Das Jugendamt hatte sie geholt und in ein Kinderheim gesteckt. Zum ersten Weihnachtsfeiertag 1977, sollte meine Mutter Djamila auf Besuch nach Hause holen, jedoch informierte ca. 30 min vorher eine Erzieherin des Heimes meine Mutter, dass Djamila nicht zu ihrer Mutter darf, weil das Jugendamt angeblich versäumt habe, die schriftliche Genehmigung für diesen Besuch zu erteilen. Meine Mutter fuhr eine Woche in den Urlaub nach Ungarn. Einen Tag nach ihrer Rückkehr, wurde das Jugendamt bei ihr vorstellig. Sie wollten den Keller sehen. Hier sei zu sagen, dass meine Mutter vor ihrem Urlaub 50 Zentner Kohlen geliefert bekommen hat. Da sie im Kraftwerk arbeitete, hatte sie Anspruch auf 100 Zentner Kohle (Depotat). Die Kohle war nicht mehr da, einfach so waren 50 Zentner verschwunden. Djamila sollte für ein Wochenende nach Hause kommen, jedoch wegen der fehlenden Kohlen, durfte sie nicht. Das Jugendamt sagte, wenn meine Mutter nicht heizen kann, dann bekommt sie auch nicht ihre Tochter. Kurze Zeit später, wurde eine Sitzung einberufen. Anwesend waren Vertreter vom Jugendamt, Abteilung „Inneres“, der Kinderkrippe, leitende Mitarbeiter meiner Mutter und meine Mutter. Auflagen sollten erteilt werden, damit Djamila wieder nach Hause kann. Der Brigadeleiter von der Arbeitsstätte meiner Mutter sagte jedoch, dass sie nicht zuverlässig sei. Auf Grund dieser Aussage erging der Beschluss, dass Djamila nicht in ihre häusliche Umgebung zurückkehren darf. Daraufhin machte meine Mutter folgende Aussage: „Wenn ich mein Kind nicht wieder bekomme, gehe ich auch nicht mehr arbeiten!“. Meine Mutter ging von diesem Tage an nicht mehr arbeiten, was zur Folge hatte, dass sie ein halbes Jahr später verhaftet wurde. Wegen § 249 StGB der DDR, wurde sie zu einem Jahr Haft verurteilt.
Kurz nach ihrer Inhaftierung, war die Verhandlung wegen dem Sorgerechtsentzug. Die Verhandlung dauerte keine 15 Minuten. Das Urteil war schon nieder geschrieben und wurde meiner Mutter ausgehändigt, gleich nach der Verhandlung. Die Eltern meiner Mutter beantragten die Pflegschaft bzw. das Sorgerecht für Djamila. Um das Sorgerecht zu erhalten, gingen sie bis nach Berlin, zu den hohen verantwortlichen Politikern. Das Sorge- bzw. Pflegerecht wurde ihnen nicht erteilt. Das veranlasste sie, aus der Partei auszutreten.
Informationen zur Tochter wurden verwährt. Nach Haftentlassung meiner Mutter wendete sie sich an das Jugendamt, um Djamila wieder zu bekommen. Die Sachbearbeiterin sagte ihr mit einem süffisanten Lächeln, dass Djamila bereits vor einem Jahr zur Adoption vermittelt wurde. Eine Zustimmung meiner Mutter hat es nie gegeben! Meine Mutter möchte unbedingt ihre Tochter sehen und ich meine Schwester.
Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Sebastian Schwalm.

Suchende Person: Schwalm, Sebastian

geb. am 01.12.1984 in Bad Muskau Deutschland